Fachanwalt für Strafrecht

Klaus Hindelang - Profil

Die von mir betriebene Kanzlei Hindelang ist auf das Gebiet des Straf-und Strafprozessrechts spezialisiert.
Aufgrund der bundesweiten jahrelangen Tätigkeit als Strafverteidiger vor Amts-, Land- Oberlandesgerichten, sowie vor dem Bundesgerichtshof und der dadurch gewonnenen Erfahrung ist eine umfassende, effiziente und ergebnisorientierte Verteidigung der prozessualen Rechte des Beschuldigten/Angeklagten gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten gewährleistet.

Das Spektrum der Tätigkeit erstreckt sich auf alle Gebiete des Straf-und Strafprozessrechts, sowie der vielfältigen Nebengebiete. Hierzu zählen insbesondere:

• das allgemeine Strafrecht (Nötigung, Diebstahl, Raub, Betrug etc.)
• Wirtschaftsstrafrecht (Untreue, Insolvenzverschleppungen, Korruption etc.)
• Kapitalstrafrecht (Mord, Totschlag)
• Betäubungsmittelstrafrecht
• Verkehrsstrafrecht/Führerscheinangelegenheiten
• Medizinstrafrecht (fahrlässige Tötung, Abrechnungsbetrug etc.)
• Umweltstrafrecht
• Waffenrecht

Zielsetzung der angebotenen Dienstleistung ist es, den Beschuldigten durch effektive Strafverteidigung vor den Durchgriffen der Staatsgewalt bestenfalls zu bewahren, zumindest jedoch die vielseitig negativen Folgen zu minimieren.
Unmittelbarer Handlungsbedarf besteht insbesondere bei:

• Haft (Untersuchungshaft, Abschiebehaft, Freiheitsentzug, Ersatzkraft, Beugehaft)
• Durchsuchung
• Sicherstellung/Beschlagnahme
• Arrest (Zugriff auf das private Vermögen)
• Anordnung von erkennungsdienstlichen Behandlung
• Anordnung von Abgaben von DNA - Proben
• Ladung zu polizeilichen Vernehmungen
• Ladung zur Gerichtsverhandlung

In diesen Fällen werden die Rechte des Beschuldigten auch vor Ort wahrgenommen.

Im Einzelfall ist jedoch auch die Tätigkeit als Zeugenbeistand zur Vermeidung unmittelbaren Nachteile für den zur Vernehmung bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht geladenen als Zeugen , erforderlich.
In diesen Fällen erfolgt die umfassende Beratung zu den Rechten und Pflichten eines Zeugen, insbesondere zu den Zeugnis-und Auskunftsverweigerungsrechten.Auf Wunsch wird der Zeuge auch zu den Vernehmungsterminen begleitet.

Voraussetzung für die Übernahme der Verteidigung ist eine Bevollmächtigung durch den Mandanten (Beschuldigter/Zeuge), sowie die Sicherstellung der Honorierung für die in Anspruch genommene Dienstleistung.

Das Honorar vereinbare ich individuell. Es orientiert sich an dem erforderlichen Arbeitsaufwand, der einzubringenden Fachkompetenz, sowie den finanziellen Möglichkeiten des Ratsuchenden. Wenn ich mich für einen Mandanten als Verteidiger oder Zeugenbeistand bestelle, nehme ich mich persönlich dem Fall, mit meiner Fachkomptenz und meiner erworbenen Erfahrung in Verhandlungen mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft und der ergebnisorientierten Verteidigung vor Gericht, von der Erstberatung bis zum Abschluss des Mandates, an. Nur in absoluten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung des Mandanten werde ich eine Vertretung beauftragen. Im Unterschied zu "größeren" Kanzleien ist damit eine auf einer Vertrauensbasis bestehende, kontinuierliche Zusammenarbeit gewährleistet.